Risikolebensversicherung Vergleich mit online Rechner
Die Risikolebensversicherung bietet einen Todesfallschutz für die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers. Die Risiko LV ist eine kostengünstige Möglichkeit für Familien sich gegen die finanziellen Folgen eines Todesfalles zu schützen.
Wie bei den meisten Versicherungen gibt es auch bei der Risiko LV große Leistungs und Beitragsunterschiede. Mit unserem Risikolebensversicherung Vergleich mit einem online Rechner werden nach Ihren Vorgaben die verschiedensten Anbieter von Risikolebensversicherungen miteinander verglichen und die günstigsten Anbieter aufgelistet:
Warum eine Risikolebensversicherung abschließen?
Der Tod eines Familienmitglieds ist tragisch genug, doch wenn dies auch der Hauptverdiener war und Kinder hinterlassen werden, dann kann sich ein Todefall auch zur finanziellen Tragödie für den Rest der Familie ausweiten.
Wer baut oder ein Eigenheim finanziert, der muß häufig auch den Banken eine Risikolebensversicherung nachweisen, womit das Darlehen abgesichert wird. Auch hier bietet eine RisikoLV die kostengünstigere Variante im Vergleich zur Kapitallebensversicherung.
Wann zahlt eine Risikolebensversicherung?
Diese zahlt nur dann, wenn der Versicherte innerhalb der Versicherungszeit gestorben ist. Als begünstigte können unterschiedliche Personen eingetragen werden. Z.B. ist es ratsam seine Familie einzutragen wenn diese Wirtschaftlich von einem abhängig ist.
Allerdings werden oft auch Geschäftspartner eingetragen welche wirtschaftlich vom Versicherungsnehmer abhängig sind. Neben der Risikolebensversicherung für Einzelpersonen, gibt es auch noch die Risikoversicherung auf verbundene Leben. Hier gibt es gleich mehrere versicherte Personen. Diese bietet sich an wenn mehrere Personen wirtschaftlich voneinander abhängig sind, die Versicherungssumme wird jedoch nur einmal ausgezahlt.
Die Risikoversicherung zahlt bei allen denkbaren Todesmöglichkeiten. Ausgeschlossen sind Zahlungen bei Todesfällen im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen. Im Gegensatz zum allgemeinen Meinung ist eine Auszahlung der Versicherungssumme bei Selbstmord nicht ausgeschlossen. |
Gezahlt wird nur dann nicht, wenn der Selbstmord innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss der Risikolebensversicherung verübt wird. Außerdem muss nachgewiesen werden dass der Selbstmord aufgrund einer Geistesstörung und nicht aus freien Willen erfolgt ist.
Wie hoch sind die Beiträge?
Die Höhe der Beitragssätze zu Risikolebensversicherungen ist abhängig vom Alter, Geschlecht sowie vom Gesundheitszustand der zu versichernden Person. Auch wichtig ist zum Beispiel ob die Person übergewichtig ist. Die Versicherungslaufzeit spielt hierbei auch eine wichtige Rolle. Auch ist es üblich Aufschläge für bestimmte, besonders risikoreiche, Freizeitbeschäftigungen oder Berufs zu verlangen. Seit längerem gibt es aber auch besonders günstige Nichtrauchertarife.
Die Risikoversicherung sollte man schon im jungen Alter abschließen. Eine Risikolebensversicherung zu kündigen sollte man sich gut überlegen, denn dadurch, dass man Älter wird und vielleicht neue Erkrankungen und Risiken aufgetreten kann es im Alter passieren dass ein Antrag abgelehnt wird oder sehr hohe monatliche Beiträge fällig sind.
Wann ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?
Die Risikolebensversicherung wird nicht nur zugunsten von Personen abgeschlossen, ebenfalls wird die Risikolebensversicherung zur Absicherung von Verbindlichkeiten genutzt. Die Versicherungssumme nimmt hierbei im gleichen Maß ab wie die Schuld getilgt wird.
Banken bieten diese so genannte Restschuldversicherung mit den Kreditverträgen ab. Diese sind oft Vorraussetzung für die Gewährung eines Kredits. Wenn von der Versicherungsgesellschaft Überschüsse erwirtschaftet werden, so werden diese Überschüsse in Form von Beitragssenkungen an die Versicherten weitergegeben.
Die Höhe der Versicherungssumme kann vom Versicherten selber festgelegt werden, jedoch will dies wohl überlegt sein. Insbesondere wenn man Angehörige im Falle seines Todes absichern möchte. Bei der Versicherung von Restschulden, steht die Versicherungssumme fest. Die Versicherungssumme gleicht der Höhe des Darlehens und nimmt kontinuierlich, parallel zur Höhe der Restschuld, ab.