Kreditabsicherungen – das wichtigste zur Kreditabsicherung
Wenn man einen Darlehensvertrag abschließt, ist man fast immer auch in der Lage, die finanzielle Belastung zu tragen. Doch während der Laufzeit dieses Vertrages kann es immer wieder zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen, die das Tragen der monatlichen Raten nicht mehr ermöglichen.
Hier hilft die Kreditabsicherung, die man in zwei Klassen unterteilen kann: die Restkreditversicherung und die Kreditrahmenabsicherung.
Bei der Restkreditversicherung wird zusätzlich zum Darlehensvertrag ein Versicherungsvertrag abgeschlossen. Dieser zahlt beispielsweise bei eintretender Arbeitslosigkeit, bei Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall.
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Wann ist eine Kreditabsicherung sinnvoll?
Tritt eine Arbeitslosigkeit ein, wird die Kreditrate nach einer Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsabschluss und einer weiteren Kranzzeit von drei Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit die monatliche Rate für den Kredit von der Versicherung getragen. Allerdings werden die Raten längstens für 18 Monate übernommen. Bei einer erneuten Arbeitslosigkeit dagegen wird der Versicherungsschutz automatisch wieder für 18 Monate gewährt.
Bei der Arbeitsunfähigkeit tritt hingegen nur eine sechswöchige Karenzzeit auf, die Raten werden hier sogar bis zu 50 Monaten übernommen.
Im Todesfall hingegen wird der komplette Restbetrag des jeweiligen Darlehens durch die Versicherung ausgelöst.
Welche Formen von Kreditabsicherungen gibt es?
Bei Ratenkrediten an Privatpersonen werden fast immer auch solche Restschuldversicherungen mit abgeschlossen. Allerdings wird oft nur der Todesfall abgesichert, alle anderen Risiken müssen zusätzlich abgesichert werden. Die Aufnahme zu dieser Versicherung erfolgt in den meisten Fällen auch ohne Gesundheitsprüfung, wobei aber einige Risiken ausgeschlossen werden.
Sollte der Darlehensnehmer an ernsthaften Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Beschwerden leiden, so sind Krankheiten, die in diesem Zusammenhang entstehen nicht mit abgesichert. Auch bei Arbeitsunfähigkeiten, die aufgrund von bereits bestehenden Unfallschäden auftreten, zahlt die Versicherung nicht.
Diese Restkreditversicherung wird in den meisten Fällen auch direkt über die monatliche Darlehensrate mitfinanziert, so dass diese sich zwar etwas erhöht, allerdings durchaus im überschaubaren Rahmen bleibt. Die hieraus entstehende Absicherung und Entlastung in finanziell schwierigen Zeiten ist aber deutlich wichtiger, als der geringe Aufpreis. Bei vorzeitiger Kreditablösung dagegen wird der anteilige Betrag für die Restkreditversicherung, der bereits bezahlt wurde, aber auch wieder an den Darlehensnehmer erstattet. So entstehen keine unnötigen Kosten.
Die Kreditrahmenversicherung dagegen wird meist im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Giro- oder Geschäftskontos abgeschlossen, bei denen ein Dispositions- oder Kontokorrentkredit vereinbart wurde.
Auch diese Versicherung leistet in Fällen von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und auch im Todesfall. Die Versicherung sollte in der Höhe des vereinbarten Dispositions- oder Kontokorrentrahmens abgeschlossen werden.
Bei Arbeitslosigkeit und -unfähigkeit werden hierbei 4 Prozent der Versicherungssumme im Monat ausgezahlt, die Summe beschränkt sich allerdings oft auch auf einen maximalen Wert von 2.500,00 Euro. Genau wie bei der Restkreditversicherung beträgt die Leistungsdauer 18 Monate bei Arbeitslosigkeit bzw. 50 Monate bei Arbeitsunfähigkeit. Auch die jeweils zugrunde liegenden Karenzzeiten sind identisch. Im Todesfall dagegen wird hier, unabhängig vom Kontostand, ein Betrag von 110 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt. Die Gesundheitsprüfung entfällt hierbei ebenso wie bei der Restkreditversicherung.