Sterbegeldversicherungen - Die wichtigsten Regelungen zur Sterbegeldversicherung und wann Sterbegeldversicherungen sinnvoll sind.
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Sterbegeldversicherungen - Infos zur Sterbegeldversicherung

Seit dem 01. Januar 2001 wurde das Sterbegeld durch die gesetzlichen Krankenkassen gestrichen, so dass es keine gesetzliche Sterbegeldversicherung mehr gibt.

Für viele der Hinterbliebenen stellt es ein Problem dar, zumindest die Kosten der Beerdigung aufzubringen. Diese Kosten einer Bestattung belaufen sich mittlerweile auf etwa 5.000 Euro. Dies sind Kosten für öffentliche Gebühren und private Kosten für den Bestatter.

Aus diesem Grund werden Sterbegeldversicherungen angeboten. Eine Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung auf den Todesfall. Sie ist gegenüber einer Kapitallebensversicherung günstiger.
In der Regel werden kleine Kapitallebensversicherungen, die jedoch meist schlechte Renditen bringen, abgeschlossen. Der Versicherte zahlt bis zu seinem Tode Beiträge ein, jedoch maximal bis zu seinem 85. Geburtstag. Es besteht auch die Möglichkeit einer abgekürzten Beitragszahlung.

Im Todesfall wird die Leistung fällig, spätestens zum 101. Lebensjahr. Tritt der Todesfall des Versicherten vor seinem 85. Geburtstag ein, erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme. Verstirbt der Kunde jedoch erst danach, wird nur eine geringe Ablaufleistung ausgezahlt. Hierbei handelt es sich um den, in der Prämie enthaltenen Sparanteil plus den Zinsen.

Bei Sterbegeldversicherungen über Verbände ist Vorsicht angesagt. Dies sind meist Verträge mit einer sehr schlechten Rendite. Und zum Teil werden Provisionen und auch Überschussbeteiligungen durch die Verbände kassiert. Dadurch bleibt die Rendite solcher Sterbegeldversicherungen gleich Null.

Eine Alternative zum Sterbegeld bietet eine Risikolebensversicherung in der gewünschten Höhe. Eine Risikolebensversicherung deckt nicht nur die Kosten der Beerdigung ab, sondern unterstützt auch noch die Angehörigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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