Private Pflegeversicherung - Die wichtigsten Regelungen zum Thema private Pflegeversicherung und warum eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist.
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Infos zum Thema private Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung reiht sich in die Gruppe der Sozialversicherungen ein und übernimmt im Fall einer häuslichen oder stationären Pflege anteilsmäßig die anfallenden Kosten.

Gesetzlich krankenversicherte Personen genießen automatisch den Vorteil einer Pflegeversicherung. Personen, die über eine private Krankenversicherung verfügen, müssen sich selbst um eine Pflegeversicherung bemühen. Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden zumeist bei ein und derselben privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen, grenzen sich in Ihrer Behandlung jedoch strikt von einander ab.

Selbstständige, Richter, Beamte oder auch Berufssoldaten unterliegen der Pflicht, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Arbeitnehmer, deren monatlicher Verdienst die gesetzliche Beitragsmessungsgrenze überschreitet, haben die Wahl sich von der gesetzlichen Pflegeversicherung befreien zu lassen und eine private Versicherungsgesellschaft zu wählen.

Der Leistungsumfang einer privaten Pflegeversicherung ist mit der gesetzlichen Pflegeversicherung gleichzusetzen. Dies betrifft unter anderem die häusliche Pflege. Hier wird die Pflegeleistung für den pflegebedürftigen Versicherungsnehmer in seinem eigenen Haushalt erbracht. Ferner zählt die Pflege in fremden Familien oder in Altenheimen dazu. Die Pflege erfolgt, wenn der Versicherte nicht in einer Familie untergebracht ist, meist durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Betreuung resultiert aus einem geschlossenen Vertrag, der Pflegeumfang und Pflegezeiten festlegt. Anders verhält sich die stationäre Pflege. In diesem Fall erfährt der Pflegebedürftige eine vollumfängliche Betreuung – bei Tag und bei Nacht.

Häufig wird der Begriff private Pflegeversicherung mit der privaten Pflegezusatzversicherung verwechselt. Die Pflegezusatzversicherung kann man in Pflegerentenversicherung, Pflegetagegeldversicherung und Pflegekostenversicherung unterteilen.
Die Pflegerentenversicherung tritt für den Fall der Pflegebedürftigkeit ein. Spätestens jedoch wenn das 80. Lebensjahr erreicht ist.  Mit Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird eine monatliche Rentenzahlung erbracht, die sich maßgeblich nach der Pflegestufe richtet. Wird der Pflegedürftige in die Pflegestufe 1 eingestuft, so werden 40 % der Renten ausgezahlt. Pflegestufe II umfasst 70 % und Pflegestufe III 100 %.

Die Pflegekostenversicherung arbeitet nach dem Prinzip der privaten Krankenversicherung. Der Versicherungsnehmer trägt zunächst die anfallenden Pflegekosten, um diese entsprechend beim Versicherungsnehmer einreichen. Die angefallenen Kosten werden schließlich von dem Pflegeversicherer erstattet. Die Einordnung in eine Pflegestufe spielt hierbei keine Rolle. Die Höhe des zu erstattenden Betrages richtet sich maßgeblich nach dem Versicherungsvertrag und der Versicherungsprämie.
Ist die Pflegetagegeldversicherung im Versicherungsvertrag inbegriffen, so erhält der pflegebedürftige Versicherungsnehmer ein tägliches Pflegegeld. Die Höhe des Pflegetagesgeldes wird im Versicherungsvertrag geregelt.

Die aufgeführten Versicherungen können von Personen, die gesetzlich pflegeversichert sind, ebenfalls abgeschlossen werden. Sie bieten eine Ergänzung zu der bereits bestehenden gesetzliche Pflegeversicherung und decken im Idealfall alle Kosten ab, die die Sozialversicherung nicht trägt. Die Leistungspflicht der privaten Versicherungsgesellschaften gilt für den Zeitraum, indem von einem unabhängigen Gutachter die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird.

Private Pflegeversicherungen sichern die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit ab. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die optimale private Pflegeversicherung für die eigenen Anforderungen zu finden. Hier sollte der Rat von einem Experten hinzugezogen werden.

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