Private BU Rente - Die wichtigsten Regelungen für die private BU Rente und wann private BU Renten aus BU Versicherungen sinnvoll sind.
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Private BU Rente - Infos zu privaten BU Renten

Für alle Jahrgänge ab 1961 gibt es seit dem Jahr 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr.

Personen, die vor 1961 geboren wurden, erhalten nur noch einen Bruchteil der Berufsunfähigkeitsrente. Diese Berufsunfähigkeitsrente wurde durch eine Erwerbsminderungsrente ersetzt, die jedoch nur eine Grundversorgung darstellt.

In Bezug auf die Berufsunfähigkeitsrente wurden verschiedene Einstufungen vorgenommen, die von der Erwerbsfähigkeit abhängig sind. Dies sind:

  1. keine Erwerbsminderungsrente:
    Wer täglich 6 Stunden oder mehr Leistung erbringen kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente.
  2. die halbe Erwerbsminderungsgrenze:
    Im Falle der halben Erwerbsfähigkeit kann der Arbeitnehmer täglich zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten, wodurch er einen Anspruch auf die Hälfte der Erwerbsminderungsrente hat. Dies sind etwa 20 % des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers.
  3. Die volle Erwerbsminderungsrente:
    Bei einer täglichen Leistungserbringung von 3 – 6 Stunden und die Person findet keinen solchen Arbeitsplatz, der diesem Leistungsvermögen entspricht, erhält die Person den volle Rentenbetrag.
    Bei Absinken der Erwerbsfähigkeit auf unter 3 Stunden, wird ebenfalls die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt, was etwa 40 % des Bruttogehaltes ausmacht.

Liest man diese Einstufungen, erkennt man, dass die Absicherung der eigenen Arbeitskraft durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig ist. Denn diese zahlt bei Eintreten der Berufsunfähigkeit eine Rente entsprechend der Rentenzahlungsdauer, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Alleine in Deutschland werden jährlich etwa 250.000 Menschen berufsunfähig. Aufgrund angeschlagener Gesundheit scheidet laut einer Statistik jeder vierte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben aus.

Wurde im Vorfeld eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, hilft diese im Falle der Berufsunfähigkeit. Bereits ab einer physischen Beeinträchtigung von 50 Prozent gibt es BU-Rente. Dadurch kann der individuelle Lebensstandard trotz einer Berufsunfähigkeit gesichert werden. Tritt die Berufsunfähigkeit ein, fallen weitere Prämienzahlungen durch den privaten Versicherungsnehmer weg, was über die gesamte Dauer des Rentenbezuges gilt. Eine Steigerung der privaten BU-Rente kann durch eine prozentuale Staffelung der Prämienerhöhung gesteigert werden. So hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, seine anfallenden Kosten zu regulieren.

Gerade bei Selbständigen oder Freiberuflern, bei denen der gesetzliche oder berufsständische Schutz fehlt, ist die private Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit ein sehr wichtiger Punkt. Denn im Falle einer Berufsunfähigkeit können durch die private BU-Rente finanzielle Verluste aufgefangen werden.

Private BU Renten bieten eine Vielzahl an Tarifen und Leistungsoptionen zur finanziellen Absicherung durch eine private BU Rente. Auch durch die Vielzahl von Anbietern ist es nicht leicht, die optimale BU-Versicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden.

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