Private Pflegetagegeldversicherung - Die wichtigsten Regelungen zur Pflegetagegeldversicherung und warum Pflegetagegeldversicherungen sinnvoll sind.
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Pflegetagegeldversicherungen - die wichtigsten Informationen zur Pflegetagegeldversicherung

Aufgrund der Tatsache, dass die Bevölkerung eine immer höhere Lebenserwartung hat und es dadurch immer mehr Pflegefälle geben wird, reicht die gesetzliche Pflegeversicherung für die Kostendeckung nicht mehr aus.

Tritt der Pflegefall ein und es entstehen höhere Kosten als die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt, wird auf das Vermögen der Angehörigen zurück gegriffen. Um dies zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, eine private Pflegetagegeldversicherung abzuschließen.

Wurde ein Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen und es tritt der Pflegefall ein, zahlt die Pflegetagegeldversicherung, abhängig von der Pflegebedürftigkeits-Stufe, eine Berücksichtigung der tatsächlichen Pflegekosten erfolgt hierbei nicht.

Bei Pflegestufe III zahlt die Pflegetagegeldversicherung den vollen Umfang, also 100 %. Im Falle von Pflegestufe II oder I erfolgt eine prozentuale Auszahlung. Bei einer Pflegebedürftigkeit zählen auch die notwendigen Hilfeleistungen, wie An- und Auskleiden, die Unterstützung beim Waschen oder Essen und Trinken der pflegebedürftigen Person.
Die Bewertung der Hilfeleistungen erfolgt nach einem Punktesystem, anhand dessen Ergebnisses die Eingruppierung in die jeweilige Pflegestufe erfolgt.

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt gegenüber anderen Pflegezusatzversicherungen nur einen festgelegten Tagessatz, der sich nach der jeweiligen Pflegestufe richtet. Bei Eintritt der Pflegestufe IV wird das komplette Tagesgeld ausgezahlt, das bei Vertragsabschluss festgelegt wurde. Alle anderen Pflegestufen erhalten einen prozentualen Anteil.
Zudem erfolgt bei der Pflegetagegeldversicherung die Unterscheidung, ob eine Person in einem Heim oder zu Hause gepflegt wird, ob die Pflege durch Angehörige oder durch ausgebildete Personen erfolgt.

Besteht schon eine Pflegebedürftigkeit, kann keine Pflegetagegeldversicherung für die Person mehr abgeschlossen werden. Bei der Pflegetagegeldversicherung ist noch zu beachten, dass nach Abschluss des Vertrages dieser erst drei Jahre „ruhen“ muss, bevor erste Zahlungen erfolgen können. Tritt die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalles ein, wird die Leistung direkt erfüllt, d. h. die Wartezeit entfällt.
Ein wichtiger Punkt bei der Pflegetagegeldversicherung gibt es noch zu beachten. Der Anspruch auf das Tagegeld gilt erst nach einer dreimonatigen Karenzzeit, die nach Eintreten des Pflegefalles verstreichen muss.

Zahlen andere Pflege-Zusatzversicherungen monatlich im Voraus die Beträge, leistet die Pflegetagegeldversicherung erst nachträglich die Zahlung. Hier muss eine Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit der Person vorgelegt werden.
Ab dem 65. Lebensjahr steigt das versicherte Pflegetagegeld um 20 % des Pflegetagegeldes, das direkt vor Vollendung des 65. Lebensjahres versichert war. Erreicht ein Versicherungsnehmer das stolze Alter von 95 Jahren, steigt das Pflegetagegeld auf 240 %.
Wichtig ist, dass die Pflegebedürftigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden muss. Und dies muss in gewissen Zeitabständen wiederholt werden.

Private Pflegetagegeldversicherungen sichern die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit ab. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die optimale private Pflegetagegeldversicherung für die eigenen Anforderungen zu finden. Hier sollte der Rat von einem Experten hinzugezogen werden.

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