Pflegepflichtversicherung - Die wichtigsten Regelungen zur privaten und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und deren Beitragshöhe.
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Gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung

Um das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzudecken, welches mit zunehmendem Alter ansteigt, wurde im Jahre 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung die gesetzliche Pflegepflichtversicherung eingeführt.

Bereits heute sind rund zwei Millionen Menschen in der Bundesrepublik auf ständige Pflege angewiesen. Etwa ein viertel davon lebt in Heimen.
Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind umlagefinanziert. Das bedeutet, dass derzeit eingezahlte Beiträge nicht für die spätere Verwendung angespart werden, sondern die aktuell notwendigen Ausgaben finanzieren.

Für gesetzlich Versicherte beträgt der Beitragssatz zur Pflegepflichtversicherung allgemein 1,7 % vom Bruttogehalt oder von der Rente. Der Höchstsatz des zugrunde gelegten Einkommens ist dabei auf 3.562,50 EUR in 2007 beschränkt, was auch dem Höchstsatz für die Krankenversicherung entspricht. Jedoch gibt es bei diesem Beitrag viele Sonderregelungen:

Wer Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung erhält, muß trotzdem seine Beiträge zahlen.
Seit Januar 2005 gibt es einen Zusatzbeitrag für Kinderlose. Nach Vollendung des 23. Jahres zahlen diese einen um 0,25 % erhöhten Beitrag. Damit sollen Familien entlastet werden, da deren Kinder ja auch später für die Beiträge der Kinderlosen aufkommen müssen. Dieser Zusatzbeitrag gilt nicht für Arbeitgeber, so daß sich bei Beschäftigten der Anteil am Beitragssatz auf 1,1 % erhöht.

Für privat Versicherte Personen werden die Beitragssätze altersabhängig gestaltet. Die private Pflegeversicherung ist anders als die gesetzliche nicht Umlagefinanziert, sondern es werden individuelle Altersrückstellungen gebildet. Lag etwa 1996 der Beitragssatz für einen 40-jährigen noch bei 40 EUR, so ist dieser inzwischen 4 mal gesenkt worden, da in der Anfangszeit die Rücklagen für ältere Versicherte neu gebildet werden mussten.

Der Höchstsatz für privat Pflegeversicherte ist auf 1,7 % der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung begrenzt. Wer bei Vertragsbeginn unter 50 Jahre alte war, zahlt im Regelfall einen niedrigeren Beitrag als gesetzlich Pflichtversicherte. Für Beitragspflichtige Studenten gilt bis zum vollendeten 34. Lebensjahr ein Sonderbeitrag von 13,30 EUR. Auch in der privaten Pflegepflichtversicherung sind Kinder bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei bei den Eltern mitversichert.

Private Pflegezusatzversicherungen sichern die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit ab. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die optimale private Pflegezusatzversicherung für die eigenen Anforderungen zu finden. Hier sollte der Rat von einem Experten hinzugezogen werden.

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