Krankenkassenwechsel - Die wichtigsten Regelungen zum Krankenkassenwechsel von der GKV zur PKV und umgekehrt.
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Wann ist ein Krankenkassenwechsel möglich (gkv zu pkv und umgekehrt)

Gesetzliche Krankenkassen legen bei der Berechnung der Beiträge einen bestimmten Prozentsatz vom Einkommen zugrunde. Dieser Prozentsatz ist zwischen den gesetzlichen Kassen unterschiedlich, bei fast gleichen Leistungen.

Bei Arbeitnehmern erfolgt die prozentuale Berechnung nach dem tatsächlichen Bruttoeinkommen, bei freiwillig versicherten Selbstständigen wird eine monatliche Schätzung der Einkommenshöhe vorgenommen und diese liegt meist über der Beitragsbemessungsgrenze und bedeutet höhere Beitragszahlungen.

In der Regel kann die tatsächliche Einkommenshöhe erst mit dem Jahresabschluss nachgewiesen werden und danach erfolgen eine Verrechnung der bereits geleisteten Beiträge sowie eine Anpassung.

Arbeitnehmer unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt.
Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttoeinkommen in den letzten drei Jahren durchweg über der Pflichtversicherungsgrenze lag, können bei Bedarf in eine private Krankenversicherung wechseln.
Möchte ein Arbeitnehmer beispielsweise Ende 2008 wechseln, so muss sein jährliches Bruttoeinkommen 2006 über 47.250,00 Euro, 2007 über 47.700,00 Euro und 2008 über 48.150,00 Euro betragen haben.

Selbstständige, Freiberufler und Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht und haben somit die Wahl zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Beiträge einer privaten Krankenversicherung richten sich nach dem gewählten Tarif, dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand. Für die Beitragshöhe ist das Einkommen also nicht von Bedeutung. Somit ist der Abschluss oder Wechsel in eine private Krankenkasse für Personen mit hohem Einkommen sinnvoll.

Erfüllt ein Arbeitnehmer die Voraussetzungen und hat sich bei einer privaten Krankenkasse versichert, dann zahlt auch hier der Arbeitgeber 50 % dazu.
Beträgt das Bruttoeinkommen zum Beispiel 5.000,00 Euro dann muss der Arbeitnehmer bei einem durchschnittlichen Prozentsatz von 13 % (davon hälftiger Anteil) +0,9 % einen monatlichen Beitrag von 370,00 Euro an die gesetzliche Krankenkasse leisten, hinzu kommt noch die Pflegeversicherung.

Bei einem Eintrittsalter von 25 Jahren (weiblich) kann der Arbeitnehmer einen hohen Tarif zum Beispiel Einbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung usw. bei der privaten Krankenversicherung wählen und zahlt dafür in Abhängigkeit von der jeweiligen Versicherung einen hälftigen Anteil von rund 140,00 Euro inklusive Pflegeversicherung. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies bessere Leistungen bei einem niedrigeren Beitrag.
Bei Selbstständigen, welche die Beiträge allein tragen müssen, kann dieser Beitragsunterschied noch gravierender sein. Zwar wird ein Selbstständiger von der gesetzlichen Krankenkasse bei nachweislich niedrigerem Einkommen heruntergestuft, aber es gelten hier Mindesteinkommen und Mindestbeiträge. Außerdem werden bei freiwillig Versicherten alle Einkommensarten (Mieteinnahmen etc.) zum beitragspflichtigen Entgelt gezählt.

Für Familien mit Kindern dagegen ist die gesetzliche Krankenversicherung meist die kostengünstigere. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden. Bei der privaten Krankenversicherung ist dies wegen der individuellen Beitragsgestaltung nicht möglich, hier müssen beispielsweise auch Kinder einen eigenen Vertrag abschließen und es werden Beiträge erhoben.
Die persönliche Situation spielt also bei der Wahl der Krankenversicherung eine große Rolle.

Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn eine versicherungspflichtige Tätigkeit für mindestens 12 Monate aufgenommen wird, der Versicherte unter 55 Jahren ist und das Einkommen unter der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Arbeitslose sind versicherungspflichtig. Ein Wechsel zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ist ohne Wartezeiten möglich.
Private Krankenversicherungen müssen ab dem 01. Januar 2009 einen Basistarif anbieten, dieser entspricht einer Grundversorgung und ist dem Leistungs- und Kostenniveau gesetzlicher Krankenkassen gleichgestellt.

Eine private Krankenkasse kann insbesondere für Alleinstehende und Selbständige eine sinnvolle Angelegenheit sein. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die optimale Privatversicherung für die eigenen speziellen Belange zu finden. Hier hilft ein Krankenversicherungsvergleich von einem Experten.

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