Krankenkassentarif - welche Entwicklungen die verschiedenen Krankenkassentarife nehmen
Zur Beitragsberechnung einer gesetzlichen Krankenversicherung wird ein prozentualer Anteil vom monatlichen Bruttoeinkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungs-grenze angesetzt, dabei zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen hälftigen Anteil. Einen Zusatzbeitrag von 0,9 % müssen die Arbeitnehmer seit dem 01. Juli 2005 leisten.
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Die Zahl der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland hat sich auf Grund von Fusionen seit dem 01. Januar 2008 auf 211 reduziert. Immer noch eine relative hohe Zahl von Anbietern und dementsprechend differenziert sind auch die Beitragssätze. Eine Erhöhung der Beitragssätze zum 01. Januar 2008 haben allein 63 Krankenkassen zu verzeichnen. |
Die IKK Sachsen ist mit einem allgemeinen Beitragssatz von 11,8 % eine der günstigsten Krankenkassen, gefolgt von der IKK Süd West Direkt mit 11,9 % und der BKK MEM mit 12,2 %. Die City BKK hat mit 16,5 % den teuersten Beitragssatz.
Der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen liegt gegenwärtig bei 14,8 %.
Zum 01. Januar 2009 sollen alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitrag zahlen und diese Gelder werden dann über einen Gesundheitsfonds verwaltet. Die Beitragshöhe wird erstmals am 01. November 2008 von der Bundesregierung festgelegt, von Fachleuten werden 15,5 % prognostiziert.
Für 2009 zahlt der Bund 4 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds für versicherungsfremde Leistungen (Krankenversicherung für Kinder) ein, danach erfolgt pro Jahr eine Erhöhung um 1,5 Milliarden Euro (bis 14 Milliarden erreicht sind). Pro Versicherte erhalten dann die Krankenkassen einen pauschalen Betrag, der in Abhängigkeit vom Alter, Geschlecht und Krankheit der Versicherten durch Zuschläge aufgestockt wird.
Doch Unterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wird es weiter geben. Krankenkassen, die mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln besser wirtschaften und Überschüsse erzielen, können in der Endkonsequenz ihren Versicherten Prämien und Vergünstigungen anbieten. Krankenkassen, die nicht wirtschaftlich arbeiten, dürfen von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen. Dieser darf aber nicht höher als maximal 1 % des Bruttoeinkommens sein, außerdem müssen diese Krankenkassen ihre Versicherten auf einen möglichen Krankenkassenwechsel hinweisen. Die Einführung des Gesundheitsfonds ist umstritten, Fachleute befürchten höhere Beiträge und demzufolge höhere Lohnnebenkosten, die zu Arbeitsplatzverlusten führen können.
Die privaten Krankenversicherungen bleiben weiterhin bestehen, der Gesundheitsfonds trifft nicht auf sie zu. Dafür müssen sie ab dem 01. Januar 2009 die Rückkehr ehemals privat Versicherter gewährleisten und diesbezüglich einen Basistarif, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen entspricht und keine Risikozuschläge und Vertragsausschlüsse wegen Vorerkrankungen beinhaltet, anbieten. Auch bereits privat Versicherte haben das Recht in ihrer eigenen Versicherung in den kostengünstigeren Basistarif zu wechseln.
Versicherte über 55 Jahre und Rentner können diesen Tarifwechsel zeitlich unbegrenzt durchführen, allen anderen können diese Möglichkeit nur innerhalb des I. Halbjahres 2009 wahrnehmen. Die Beitragshöhe der privaten Krankenkassen kann nicht einheitlich dargestellt werden, da hier eine individuelle Berechnung erfolgt. Die Beitragshöhe ist abhängig vom gewählten Tarif, dem Alter, dem Geschlecht und den eventuellen Risikozuschlägen.
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Wer bei Vertragsabschluss älter ist oder einen besseren Tarif wie beispielsweise Chefarztbetreuung und Einzelzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt wünscht, muss natürlich einen höheren Beitrag zahlen. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen spielt das Einkommen für die Beitragshöhe bei den privaten Krankenkassen keine Rolle.
Private Krankenzusatzversicherungen sind für gesetzlich Versicherte eine Möglichkeit sich auf dem Leistungsniveau einer PKV zu versichern. Doch bei der Vielzahl an Tarifen, Leistungsoptionen und auch Anbietern, ist es nicht leicht die optimale Krankenzusatzversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden.
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