Krankenkassenbeitragssätze - Die wichtigsten Regelungen zum Krankenkassenbeitragssatz und Entwicklung der Krankenkassenbeitragssätze in der Zukunft.
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Infos zum Thema Krankenkassenbeitragssätze und deren
Entwicklung

In Deutschland gibt es gesetzliche und private Krankenversicherungen, wobei rund 85 % der Bevölkerung in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Gesetzliche Krankenversicherungen handeln im Unterschied zu privaten Krankenkassen (Kapitaldeckungsverfahren) nach dem Solidaritätsgrundsatz. Bei der Beitragshöhe spielen weder das Alter, das Geschlecht noch der Gesundheitszustand eine Rolle, entscheidend ist der monatliche Bruttoverdienst der Versicherten.

Versicherte mit kleinem Einkommen und somit geringerer Beitragshöhe erhalten die gleichen Leistungen wie besser Verdienende und werden unter bestimmten Bedingungen von Zuzahlungen befreit. Kinder und Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen werden beitragsfrei mit versichert.
Ab dem 01. Juli 2007 trat in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Kraft. Menschen, die keinen Krankenversicherungsschutz haben, müssen von den einstigen Krankenkassen aufgenommen werden.

Arbeitnehmer, die bis maximal zur Pflichtversicherungsgrenze (2008 sind es 4.012,50 Euro) im Monat verdienen, werden automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Beitragsberechnung wird ein bestimmter Prozentsatz vom monatlichen Bruttoeinkommen der Versicherten zugrunde gelegt, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte tragen. Arbeitnehmer müssen seit dem 01. Juli 2005 einen Anteil von 0,9 % zusätzlich tragen. Bei geringfügig Beschäftigten trägt der Arbeitgeber den Krankenkassenbeitrag allein.

In Deutschland existieren gegenwärtig 211 gesetzliche Krankenkassen, die sich in Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Knappschaften und Ersatzkassen gliedern.
Den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) gehören die meisten Versicherten an (Marktanteil 37%). Ihre Beitragssätze sind zwischen den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, Vorreiter ist die AOK Plus (Fusion zwischen AOK Sachsen und AOK Thüringen) mit 12,9 %. Beitragssätze von 15,8 % haben beispielsweise die AOK Berlin und Saarland.
Pflichtversicherte können sich seit dem Jahr 1996 bei fast allen Betriebskrankenkassen versichern. Die Anzahl der Betriebskrankenkassen ist durch Fusionen gesunken. Die BKK MEM bietet mit 12,2 % den niedrigsten Beitragssatz, die City BKK hat mit 16,5 % den höchsten Beitragssatz.
8 % aller gesetzlich Pflichtversicherten vertrauen ihren Krankheitsschutz den  Innungskrankenkassen an. Es gibt 14 Innungskrankenkassen und seit dem 01. Januar 2004 werden auch betriebsfremde Mitglieder aufgenommen. Auch hier sind die Beitragssätze zwischen den Bundesländern unterschiedlich, der günstigste Beitragssatz liegt bei 11,8% (IKK Sachsen) der höchste bei 14,2% (IKK Nordrhein).

In den Landwirtschaftlichen Krankenkassen sind vorwiegend landwirtschaftliche Unternehmer und deren mitarbeitende Familienangehörige versichert. Sie haben kein Wahlrecht und müssen sich bei den örtlich zuständigen Landwirtschaftlichen Krankenkassen versichern. Zur Berechnung der Beitragshöhe wurden von den Landwirtschaftlichen Krankenkassen Beitragsklassen festgelegt. Den Beitragsklassen wird die Unternehmensgröße zugrunde gelegt. Von der Einstufung hängt der Beitrag ab, den der Versicherte selbst zu tragen hat.

Die Knappschaft, einst Bergleuten und dessen Familienangehörigen sowie Knappschaftsmitarbeitern vorbehalten, steht nun allen Pflichtversicherten offen. Die Knappschaft und die bis dato unabhängige See-Krankenkasse fusionierten am 01. Januar 2008 zur Knappschaft. Der allgemeine Beitragssatz beträgt gegenwärtig 12,7 %.
Zu den gesetzlichen Krankenkassen gehören auch 9 Ersatzkassen, dazu zählen beispielsweise die Barmer Ersatzkasse, die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK), die Techniker Krankenkasse (TKK), die Gmünder Ersatzkasse (GEK) und die Kaufmännische Krankenkasse (KKH). Die Beitragssätze liegen hier zwischen 13,8 % und 14,5 %.

Zum 01. Januar 2009 soll der Gesundheitsfonds in Kraft treten. In diesen Fonds fließen die Beiträge der gesetzlich Versicherten, der Arbeitgeber und Steuermittel. Die Krankenkassenbeiträge werden dann in allen Bundesländern gleich sein. Aus dem Gesundheitsfonds erhält jede Krankenkasse einen Pauschalbetrag pro Versicherte, Zuschläge gibt es für ältere und kranke Versicherte. Außerdem werden die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenversicherungen in Gesellschaften bürgerlichen Rechts umgewandelt.

Private Krankenzusatzversicherungen sind für gesetzlich Versicherte eine Möglichkeit sich auf dem Leistungsniveau einer PKV zu versichern. Doch bei der Vielzahl an Tarifen, Leistungsoptionen und auch Anbietern, ist es nicht leicht die optimale Krankenzusatzversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden.

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