Krankenkassen Leistungsvergleich der GKV mit der PKV
Die Privatkrankenversicherung bietet den Versicherungsnehmern bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Zudem ist es in der Privaten Krankenversicherung möglich, anhand von unterschiedlichen Tarifen, die unterschiedliche Leistungen beinhalten, die monatlichen Beiträge selbst zu bestimmen.
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Diese Leistungen beinhalten beispielsweise die Chefarztbehandlung bei einem Krankenhausaufenthalt oder die Kostenübernahme für hochwertigen Keramikzahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen oder Leistungen für Sehhilfen. |
Die gesetzlichen Krankenkassen erheben pro Quartal einen Kostenzuschuss von 10 Euro bei einem Arztbesuch und bei der Verordnung von Medikamenten einen Eigenanteil. Bei der Privatkrankenversicherung kann der Versicherungsnehmer bestimmen, welchen Eigenanteil er tragen möchte. Dies kann er durch die so genannte Selbstbeteiligung bestimmen. Bei der Privatkrankenversicherung erhält der Patient einen Einblick in die berechneten Leistungen des Arztes, was er bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht hat. Zudem müssen so genannte Bagatellmedikamente, wie zum Beispiel Kopfschmerztabletten bei der GKV selbst gezahlt werden, die PKV zahlt alle Medikamente. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Unterschiede der Privatkrankenkasse zu der GKV auf.
Krankenkassen Leistungsvergleich GKV mit PKV |
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Gesetzliche Krankenkasse |
Privatkrankenversicherung |
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Die GKV zahlt nur die Behandlung durch niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung. |
PKV-Patienten haben freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten, die bei der PKV zugelassen sind. |
Keine Heilpraktikerleistungen |
In der Regel sind die Heilpraktikerleistungen versichert - Tarifabhängig |
Die Zuzahlung zu den Arzneimitteln beträgt 10 % der Kosten. Der Mindestbetrag liegt bei 5 Euro, der Maximalbetrag bei 10 Euro. Hinzu kommt die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal. |
Notwendige Medikamente werden voll erstattet, auch Fahrtkosten werden von der Privatkrankenversicherung gezahlt. |
Bei Heil- und Hilfsmitteln beträgt die Zuzahlung ebenfalls 10 % pro Packung, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Jedoch nicht mehr als das Hilfsmittel tatsächlich kostet und nicht mehr als monatlich 10,- Euro. Andere Hilfsmittel, wie Hörgeräte oder Rollstühle, werden ebenfalls mit der 10 %-Regel angerechnet. |
Alle medizinisch erforderlichen Heil- und Hilfsmittel werden durch die Privatkrankenversicherungen gezahlt, hierbei sind die Leistungsobergrenzen je nach Tarif zu beachten. |
Keine Leistungen mehr für Sehhilfen bei der gesetzlichen Krankenkasse. Ausnahme sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und Menschen, die schwer sehbeeinträchtigt sind. |
Erstattung der Kosten für Brillengläser auch in hochwertiger Qualität (z.B. Superentspiegelung, Tönung oder Kunststoffgläser) durch die Privatkrankenversicherung. Je nach Tarif werden auch hochwertige Brillengestelle gezahlt. Bei Kontaktlinsen erfolgt fast immer eine Erstattung. |
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Pro Tag wird bei einem Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung von 10,- € pro Tag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr erhoben. Die Einweisung darf nur in eines der beiden nächstgelegenen Vertragskrankenhäuser erfolgen. Fahrten mit dem Rettungsdienst sind mit einem Eigenanteil bis zu 10,- € zu zahlen. |
Freie Krankenhauswahl; freie Arztwahl, Chefarztbehandlung; Einbett- oder Mehrbettzimmer. |
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Zuschüsse für Zahnersatz liegen zwischen 50 % - 65 %, jedoch nur im Rahmen der kassenüblichen Ausführungen. Seit 2005 ist der Zahnersatz ganz aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen. |
Je nach Tarif sind bis zu 100 % der Zahnersatzkosten versicherbar, auch für hochwertige Materialien, z.B. Gold und Keramik. |
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Auf Krankengeld besteht der Anspruch für max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Das Krankengeld beträgt 70 % vom Arbeitseinkommen, max. von der Beitragsbemessungsgrenze sowie maximal 90 % vom Nettoeinkommen. Seit 2006 wird zusätzlich ein Sonderbeitrag in 0,5 % von den beitragspflichtigen Einnahmen erhoben. |
Das Nettoeinkommen zzgl. dem Sozialversicherungsanteil, auch über der Beitragsbemessungsgrenze, ohne zeitliche Begrenzung, ist in der PKV versicherbar. |
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Für Fahrtkosten, Heilmittel, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen und Zahnersatz ist ein Eigenanteil zu leisten. |
Den Tarif der Privatkrankenversicherung gibt es mit und ohne Selbstbeteiligung. Hier gibt es absolute, prozentuale oder fallbezogene Selbstbehalte, die den Versicherungsbeitrag reduzieren. |
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Als Rentner werden auf alle Einkünfte Versicherungsbeiträge bezahlt, in Höhe von:
maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. |
Beiträge zur Privatkrankenversicherung sind einkommensunabhängig. Im Ruhestand reduziert sich der Beitrag, da bspw. Tagegelder nicht mehr benötigt werden. |
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Die GKV erstattet keine Beiträge. Doch durch das das Modernisierungsgesetz gibt es so genannte Bonustarife und Rückerstattungen für Selbständige. |
Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit je nach PKV. |
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Der Beitrag ist abhängig vom Bruttoeinkommen. Die Beitragssätze liegen, abhängig von der GKV bei ca. 12,8 % bis 15,3 %, zzgl. 1,7 % für die Pflegeversicherung. |
Die PVK ist unabhängig vom Einkommen. |
Eine private Krankenkasse kann insbesondere für Alleinstehende und Selbständige eine sinnvolle Angelegenheit sein. Durch die Vielzahl an Anbietern ist es aber nicht leicht, die optimale Privatversicherung für die eigenen speziellen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem Experten hinzugezogen werden.
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