Gesetzliche Krankenkasse - Infos zum Thema Gesetzliche Krankenkasse (GKV) und Verbesserung der Krankenkassen Leistungen durch die private Zusatzversicherung.
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Gesetzliche Krankenkassen - Überblick zur gesetzlichen Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkassen in Deutschland sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Mit über 250 verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen und über 70 Millionen Versicherten, tragen die gesetzlichen Krankenkassen den Hauptteil aller Krankenversicherten. Grundsätzlich handelt es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung um eine Pflichtversicherung, der jeder Arbeitnehmer und Auszubildende beitreten muss.

Eine Ausnahme besteht nur für einen geringen Personenkreis, wie Selbständige, Freiberufler oder Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Grundsätzlich kann man bei den gesetzlichen Krankenkassen verschiedene Arten unterscheiden: die allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen,  Innungskrankenkassen, See-Krankenkasse, landwirtschaftliche Krankenkassen, Knappschafts-Krankenkassen und Ersatzkassen.

Doch im Rahmen der Vertragsgestaltung arbeiten die gesetzlichen Krankenkassen übergreifend zusammen. Eine kassenübergreifende Fusion zwischen den Krankenkassen ist seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 möglich. Zwischen den Krankenkassen wurde im Jahr 1994 der Risikostrukturausgleich eingeführt, der die unterschiedliche Versicherungsstruktur, wie beispielweise Geschlecht, Alter, Krankheitsschwere und –häufigkeit) der Krankenkassen ausgleicht.

Die Krankenkassen unterstehen alle einem Dachverband, der auch bei der Schließung einer Krankenkasse haftet. Den Haushalt regelt jede gesetzliche Krankenkasse selbst, trotzdem sind sie an Leistungsvorgaben des Gesetzes gebunden. Grundsätzlich dürfen Krankenkassen keine Schulden machen, daher arbeiten sie nach dem Umlageverfahren. Die Beiträge, die durch die Versicherten gezahlt werden dienen zur Deckung der aktuellen Ausgaben. Rücklagen in Form von Altersrückstellungen oder für voraussichtliche Mehrausgaben durch den medizinischen Fortschritt dürfen die Krankenkassen nicht vornehmen.

Da heute bereits absehbar ist, dass die Zahl der Erwerbstätigen und damit auch die Zahl der Beitragszahler in den kommenden Jahren immer weiter sinken wird und der medizinische Fortschritt immer teurere Behandlungsmethoden auf den Markt bringen wird, werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse in den nächsten Jahren weiter steigen, um die aktuellen Ausgaben decken zu können.

Die Krankenkassen ziehen nicht nur die eigenen Beiträge ein, sondern auch die Beiträge zu der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ihre Aufgabe ist es, die entsprechenden Beiträge an die einzelnen Sozialversicherungszweige weiterzuleiten. Neben den gesetzlichen Krankenkasse gibt es eine Reihe von privaten Krankenversicherungen bei denen man sich jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen versichern kann oder bei denen man eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen kann.

Private Ergänzungsversicherungen sind für gesetzlich Versicherte eine Möglichkeit sich auf dem Leistungsniveau einer PKV zu versichern. Doch bei der Vielzahl an Tarifen und Leistungsoptionen und auch durch die Vielzahl von Anbietern ist es nicht leicht, die optimale Krankenzusatzversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden.

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