Erwerbsminderung - Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zur Erwerbsminderung und wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist.
Rubriken:    Sachversicherung   |   Privatversicherung   |    Zusatzrente   |   Onlinekredite   |   Vermögensbildung   |   Spartipps Geld sparen
Sie sind hier: Startseite Versicherungsvergleich >> Privatversicherung >> Erwerbsminderung

Das wichtigste zur Erwerbsminderung

Die Erwerbsminderung wird nach zwei Aspekten unterschieden: die „teilweise Erwerbsminderung“ und die „volle Erwerbsminderung“.

Von einer teilweisen Erwerbsminderung spricht man, wenn die Person unabhängig von ihrem erlernten Beruf, täglich nur noch zwischen drei und maximal sechs Stunden arbeiten kann. Kann der Person jedoch aufgrund des Arbeitsmarktes keine solche Stelle angeboten werden, so kann die Erwerbsminderung in die volle Erwerbsminderung umgewandelt werden.

Die Person erhält in diesem Falle eine so genannten „Arbeitsmarktrente“. Diese Renten sind jedoch eher selten, da innerhalb eines solchen Zeitrahmens stets ein Arbeitsplatz für den Versicherungsnehmer gefunden wird.
Die Rente bei der teilweisen Erwerbsminderung gleicht die Lohnminderung aus, wenn der Versicherte aufgrund seiner Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten kann.
Die Beurteilung, welche Form der Erwerbsminderung vorliegt, übernimmt ein Arzt oder ein ärztlicher Gutachter.

Die volle Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn die Erwerbsfähigkeit der Person so eingeschränkt ist, dass sie Tätigkeiten des Arbeitsmarktes nur noch weniger als drei Stunden täglich verrichten kann. Doch nicht nur die Menge der Arbeitsleistung kann zu der vollen Erwerbsminderung führen, sondern auch eine qualitative Einschränkung. Als qualitative Einschränkung zählt beispielsweise die Fähigkeit, überhaupt den Arbeitsplatz zu erreichen. Ist diese Möglichkeit nicht mehr gegeben, tritt ebenfalls die volle Erwerbsminderung ein.

Neben dem „Vorhandensein“ der Erwerbsminderung müssen auch noch weitere Dinge zutreffen, um eine Rente aufgrund Erwerbsminderung zu erhalten. So muss beispielsweise eine Wartezeit von fünf Jahren gegeben sein und innerhalb dieser letzten fünf Jahre bevor die Erwerbsminderung eintritt, müssen mindestens 36 Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.
Tritt die Erwerbsminderung ein, spricht man auch vom Leistungsfall.
Bei den Renten wegen Erwerbsminderung gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Von einer Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit spricht man, wenn der Versicherungsnehmer vor dem 02. Januar 1961 geboren ist, er berufsunfähig ist und die Pflichtbeiträge wie oben genannt, gezahlt wurden.
Bei voller Erwerbsminderung ersetzt die Rente den Verdienst, wenn die Gegebenheiten zur vollen Erwerbsminderung eingetreten sind. Die Rente wird bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt.
Auch Bergleute erhalten eine Rente aufgrund Erwerbsminderung. Diese Rente für Bergleute wird gezahlt, wenn der Versicherte sein 50. Lebensjahr vollendet hat und er jahrelang im Bergbau unter Tage beschäftigt war.

Seit dem 01. Januar 2001 gibt es die Erwerbsminderungsrente. Bis zu diesem Datum waren die Begriffe Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente geläufig, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Knappschaftsversicherung gezahlt wurden. Für Ansprüche, die vor dem 01. Januar 2001 entstanden, werden diese Renten (Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente) gezahlt, für alle Ansprüche, die nach diesem Datum entstanden, wird die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung gezahlt.

Eine Erwerbsminderung kann zumindest finanziell abgemildert werden, indem man eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Doch die Versicherungen bieten eine Vielzahl an Tarifen und Leistungsoptionen und auch durch die Masse von Anbietern ist es nicht leicht, die optimale Versicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden.

Unser Service für Sie: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich eine individuelle Beratung und ein Angebot zur optimal passenden Berufsunfähigkeitsversicherung an.
Über ein bundesweites Netz von angeschlossenen Versicherungsexperten bekommen Sie ein auf Ihre Vorgaben abgestimmtes Angebot zu den besten Berufsunfähigkeitsversicherungen von einem unabhängigen Experten in ihrer Nähe, der auch Fragen zum Thema Erwerbsminderung kompetent beantworten kann.

 

 

Diese Seite bookmarken / zu Favoriten hinzufügen bei: