Beihilfeversicherung - Die wichtigsten Regelungen zur Beihilfeversicherung und wann Beihilfeversicherungen sinnvoll sind.
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Beihilfeversicherungen - das wichtigste zur Beihilfeversicherung

Die Beihilfeversicherung stellt einen Zuschuss von Arbeitgeber zur Krankenversicherung des Beamten sowie dessen Angehörigen dar.

Beamte, die Beihilfe berechtigt sind, erhalten für Leistungen im medizinischen Bereich einen Teil der Kosten vom Bund oder den Ländern erstattet. Verbleibende Restkosten, die nicht übernommen werden, können durch eine entsprechende Versicherung abgesichert werden, was einer Zusatzversicherung im privaten Bereich entspricht.

Besondere Anwärtertarife in der Beihilfeversicherung gibt es bei den Beamtenanwärtern. Hier wird der Zuschuss anteilig prozentual gewährt und ist davon abhängig, ob der Bund oder das Bundesland der Arbeitgeber ist, zudem ist der Zuschuss vom Familienstand abhängig.
Bei ledigen Beamten kann die Beihilfe 50 Prozent zu den Krankheitskosten betragen; Beamte mit zwei Kindern erhalten 70 Prozent. Die verbleibenden Prozente muss der Beamte selbst zahlen oder über eine private Beihilfeversicherung abdecken.
Geht der Beamte in den Ruhestand, wird der Beihilfeanspruch auf 70 Prozent gehoben, um den Selbstanteil nicht so hoch zu gestalten.

Laut dem Sozialgesetzbuch sind Beamte versicherungsfrei. Beihilfeberechtigte werden als Selbständige eingestuft, da es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Beihilfetarife gibt. Dadurch wird das gesamte Bruttogehalt als Grundlage zur Beitragsberechnung der Krankenversicherung angesetzt und dadurch zahlt der Arbeitgeber keinen fünfzigprozentigen Zuschuss, sondern nur eine prozentuale Beihilfe.
Aufgrund dieser Tatsache ist die Beihilfeversicherung ideal, wenn der Beamte in der privaten Krankenversicherung versichert ist.
Zu beachten ist, dass bei den Beihilfetarifen in der privaten Krankenversicherung das Krankentagegeld bei Eintreten der Arbeitsunfähigkeit entfällt.
Normalerweise muss der Beamte in der Beihilfeversicherung keine Selbstbeteiligung tragen.

Auf die Frage hin, was eine Beihilfeversicherung zahlt, kann man folgende Beispiele nennen:
Muss der Beamte zum Zahnarzt oder er erhält Arztrechnungen, erhält der Beamte hierzu eine Beihilfe vom Staat. Da es sich bei der Beihilfe vom Staat nur um einen prozentualen Betrag handelt, muss der Beamte die verbleibenden Kosten dieser Behandlung selbst abdecken. Hat er eine Beihilfeversicherung, übernimmt diese Kosten der Behandlung.
Durch die Gesundheitsreform, die zum 01.01.2009 in Kraft tritt, ist ab diesem Zeitpunkt der Beamte verpflichtet, die verbleibenden Kosten, die nicht vom Staat getragen werden, privat abzusichern.

Welchen Beitrag ein Beamter in der Beihilfeversicherung zahlen muss, richtet sich nach dem Geschlecht, dem Alter und der Höhe des Beihilfeanspruches.
Auch Familienangehörige können von der Beihilfeversicherung partizipieren, das heißt auch der Ehepartner und die Kinder können die verbleibenden Restkosten einer Behandlung über eine private Beihilfeversicherung abdecken.

Private Beihilfeversicherungen bieten eine Vielzahl an Tarifen und Leistungsoptionen und auch durch die Vielzahl von Anbietern ist es nicht leicht, die optimale Beihilfeversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte der Rat von einem erfahrenen Experten hinzugezogen werden.

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